Akkreditierungsrichtlinien

Allgemeine Akkreditierungsrichlinien 2024 der Bregenzer Festspiele

  • Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Bregenzer Festspiele.
     
  • Die Vergabe von Pressekarten ist eine freiwillige Leistung der Bregenzer Festspiele. Es besteht kein Anspruch auf eine Akkreditierung. Das Kartenkontingent ist begrenzt.
     
  • Die Pressekarte ist nicht übertragbar. Die Weitergabe oder der Verkauf von Pressekarten ist nicht gestattet.
     
  • Die Akkreditierungsfrist zu allen Premieren ist stets der 9. Juli, für alle anderen Veranstaltungen muss uns Ihre Akkreditierungsanfrage spätestens 2 Werktage vorher vorliegen.
     
  • Wir bitten um Zusendung Ihrer Berichterstattung an pressekarten@bregenzerfestspiele.com.
     
  • Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist.
     
  • Die Bregenzer Festspiele vergeben pro berichterstattendem Journalist und pro Medium (je nach Verfügbarkeit):
    - Maximal zwei Pressekarten für das Spiel auf dem See
    - Eine Pressekarte für die Oper im Festspielhaus
    - Eine Pressekarte für Aufführungen im Theater am Kornmarkt
    - Maximal zwei Pressekarten für alle weiteren Aufführungen
     
  • Die Pressekarte berechtigt nicht zum Filmen und Fotografieren während den Aufführungen.
    Für eine Film-oder Fotogenehmigung kontaktieren Sie bitte info@bregenzerfestspiele.com.
     
  • Eine Akkreditierung ist möglich für Personen, die ihre journalistischen Tätigkeiten folgendermaßen nachweisen können:

    a.) Durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind.
    b.) Durch Bekanntgabe eines Impressums, in dem die Person als Redakteur, redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist.
    c.) Durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages durch eine Vollredaktion für freie Journalisten.
    d.) Pressesprecher, Pressereferenten und Öffentlichkeitsarbeiter von Kooperationspartnern oder Partnerinstitutionen können nach Einzelfallprüfung Pressekarten erhalten.
     

  • Akkreditierungsrichtlinien für Blogger
    Eine Akkreditierung können Betreiber eines aktiven Blogs mit fachlichem, thematischem Bezug zu den Bregenzer Festspielen erhalten, die ihre redaktionelle Berichterstattung folgendermaßen nachweisen können:

    a.) Der Blog muss mindestens ein Jahr existieren.
    b.) Der letzte veröffentliche Beitrag darf nicht älter als drei Monate sein.
    c.) Der Blogger muss zusätzlich Kennzahlen wie Page Impressions, Unique Visitors oder Verweildauer o.ä. mit Screenshot aus dem letzten halben Jahr nachweisen. Hierfür sollten Tools wie Google Analytics als Beleg dienen – ein Screenshot dient als Nachweis. Die Bregenzer Festspiele behalten sich vor, diese Kennzahlen hinsichtlich ihrer Relevanz für die Bregenzer Festspiele zu bewerten.

    Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind, werden nicht akkreditiert.